Das Versorgungswerk der Steuerberater in NRW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschliesslichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz. Es steht selbstständig neben anderen Systemen der Pflicht-Grundversorgung (bundesgesetzliche Rentenversicherung - Angestelltenversicherung, Arbeiterrentenversicherung, Knappschaftsversicherung, Handwerkerversicherung, Altershilfe für Landwirte-; Beamtenversorgung), den Systemen der Pflicht-Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL -; Zusatzversorgungskassen der Gemeinden und Kirchen; betriebliche Alterversorgung) und den Systemen der freiwilligen Versorgung (z.B. private Lebensversicherung).
Es ist ein Sondersystem der Pflichtversorgung, da es kraft des landesgesetzlichen Versorgungsauftrages ausschliesslich die Steuerberater, diese jedoch grundsätzlich in jeder Form der Berufsausübung (in selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit), zu versorgen hat.
Das Versorgungswerk ist nicht Sozialversicherung im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz. So besteht z.B. keine organisatorische Anlehnung der Versorgungswerke an die Träger der klassischen (bundesgesetzlichen) Sozialversicherung.