Informationen
Die Vertreterversammlung des Versorgungswerks hat den Jahresabschluss zum 31.12.2009 sowie die Dynamisierung ab 2011 beschlossen. Danach werden die Anwartschaften (Rentensteigerungsbetrag) und Renten zum 01.01.2011 um 1% erhöht. Weitere Informationen zum Jahresabschluss finden Sie hier.
Bereitgestellt am: 18.08.2010
Bereitgestellt am: 15.10.2009
Bereitgestellt am: 13.08.2009
„Meldungen im Arbeitgeberverfahren an die Annahmestelle der
berufsständischen Versorgungseinrichtungen“
Bereitgestellt am: 15.05.2009
Bereitgestellt am: 18.03.2009
Zum 01.01.2009 steigt die Beitragsbemessungsgrenze West von 5.300 € auf 5.400 € im Monat, die Beitragsbemessungsgrenze Ost von 4.500 € auf 4.550 € im Monat. Der Beitragssatz bleibt stabil bei 19,9 %.
Der entsprechende Jahreswert beträgt danach 64.800 € (West) und 54.600 € (Ost); daraus ergibt sich ein monatlicher Regelpflichtbeitrag von 1074,60 €.
Bereitgestellt am: 21.01.2009
ABV Rundschreiben vom 07.10.2008: Befreiungsverfahren für Syndikussteuerberater nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI
Bereitgestellt am: 14.10.2008