Informationen zum Arbeitgebermeldeverfahren

Erweiterte Mitgliedsnummer

Für die ordnungsgemäße Zuordnung der Mitgliedsdaten zum Mitgliedskonto im Versorgungswerk wird eine besondere "Mitgliedsnummer bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Arbeitgebermeldeverfahren zur Beitrags-erhebung" (MNrBV-AGV) verwendet. Die bestehenden Mitgliedsnummern beim Versorgungswerk der Steuerberater werden hierzu um 4 Ziffern erweitert.

Diese erweitere Mitgliedsnummer ist Ihrem Mitarbeiter in der Mitteilung über die Weiterleitung des Befreiungsantrages an die Deutsche Rentenversicherung in einem Anlageblatt, welches  zur Weitergabe an den Arbeitgeber bestimmt ist, bekanntgegeben worden.

Ist Ihnen die erweiterte Mitgliednummer noch nicht bekannt, aber zumindest die interne Mitgliedsnummer des Versorgungswerks, können Sie durch nachstehende Eingabe  (5  Ziffern, 01 wird automatisch ergänzt) dem Nummern-Generator die vollständige erweiterte Mitgliedsnummer, die ausschließlich in diesem Verfahren verwendet wird, entnehmen.

Liegt Ihnen auch die interne Mitgliedsnummer nicht vor, kontaktieren Sie uns bitte. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, Meldungen mit einem Dummy abzusetzen.