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Das Versorgungswerk der Steuerberater in NRW erfüllt seine Aufgabe in echter Selbstverwaltung. Gewählte Vertreter der Mitglieder beschließen über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht - somit ist das demokratische Prinzip verwirklicht.
Das Versorgungswerk ist eigenfinanziert. Es erhält keine Staatszuschüsse, sondern erfüllt seinen Versorgungsauftrag in Eigeninitiative und mit eigenen Mitteln. Von der privaten Lebensversicherung unterscheidet sich das Versorgungswerk dadurch, dass die Mitgliedschafts- bzw. Versorgungsverhältnisse nicht durch Vertragsabschluss entstehen und auch nicht privatrechtlicher Natur sind. Die Versorgungsverhältnisse entstehen vielmehr kraft Gesetzes, die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungswerk und seinen Mitgliedern sind öffentlich-rechtlicher Natur; es übt demgemäß im Rahmen seines Versorgungsauftrages Hoheitsgewalt aus. Das Versorgungswerk der Steuerberater in NRW fügt sich nahtlos und harmonisch in das gegliederte System der sozialen Sicherheit ein.
Die Geschäftsstelle des Versorgungswerks der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen verwaltet seit dem 01.01.2000 auch das Versorgungswerk der Steuerberaterinnen und Steuerberater in Rheinland-Pfalz, seit dem 22.12.2001 das Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen sowie seit dem 01.01.2004 das Versorgungswerk der Psychothera-peutenkammer Nordrhein-Westfalen.