Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Es besteht aus 30 Mitgliedern, von denen jeweils 9 den 3 Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen und 3 der Steuerberaterkammer Thüringen angehören. Nach § 4 der Satzung hat die Vertreterversammlung die Aufgaben: Erlass und Änderung der Satzung, Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes, Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen und die Bestellung des Abschlussprüfers, der Steuerberater und zugleich Wirtschaftsprüfer sein muss (§ 37 Abs. 5).
Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerks und hat daneben folgende Aufgaben: Beschluss des technischen Geschäftsplanes, Vorlage des Jahresabschlusses, Beschluss über Bestellung und Entlastung der Geschäftsführung.
Die Präsidentin/Der Präsident
Die Präsidentin/der Präsident wird vom Vorstand gewählt und hat folgende Aufgaben: Leitung des Vorstandes, Vertretung des Versorgungswerks, Bestellung der Geschäftsführung, Aufsicht über die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Versorgungswerks wird auf Beschluss des Vorstandes von der Präsidenten/von dem Präsidenten bestellt. Sie hat folgende Aufgaben: Leitung der Geschäftsstelle, Vollziehung der Beschlüsse des Vorstandes, Beratung des Vorstandes.