Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung

Ablauf der Wahl zur Sechsten Vertreterversammlung des Versorgungswerks


1. Allgemeines

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet in vier Wahlbezirken statt. Diese entsprechen den Kammerbezirken Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen. Wahlberechtigt sind gemäß § 5 Abs. 4 der Wahlordnung alle Mitglieder, die zu Beginn des Wahljahres (01.01.2023) Mitglied des Versorgungswerks sind. Diese Mitglieder werden dem Wahlbezirk zugeordnet, dem sie zu diesem Zeitpunkt angehört haben. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Vertreterversammlung beträgt 9 je Bezirk der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe und bis zu 9 Ersatzmitglieder je Kammerbezirk in Nordrhein-Westfalen sowie 3 Mitglieder und bis zu 3 Ersatzmitglieder der Steuerberaterkammer Thüringen – insgesamt also 30 ordentliche Mitglieder sowie bis zu 30 Ersatzmitglieder.

Wahlbekanntmachungen erfolgen im Mitgliederportal sowie auf der Internetseite des Versorgungswerks unter „www.stbv-nrw.de -> Wahl 2023“, durch einfaches Schreiben an die Mitglieder oder durch Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe und Thüringen.


2. Wählerverzeichnis

Die Auslegung der Wählerverzeichnisse, die alle wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks gesondert für jeden Wahlbezirk auflisten, erfolgt in der Zeit vom 02.05. bis zum 31.05.2023 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks. Anschrift und Geschäftszeiten werden in der Ersten Wahlbekanntmachung mitgeteilt.


3. Wahlvorschläge

Jedes wahlberechtigte Mitglied ist aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Wählbar sind grundsätzlich alle wahlberechtigten Mitglieder, es sei denn es liegt ein Ausschlussgrund nach § 3 Abs. 4 der Satzung vor.

Die Wahlvorschläge sind gem. § 11 der Wahlordnung auf entsprechenden Formblättern einzureichen, die im Mitgliederportal sowie auf der Internetseite des Versorgungswerks unter „www.stbv-nrw.de -> Wahl 2023“ als Download zur Verfügung stehen bzw. auf Anforderung von der Geschäftsstelle versandt werden. Auf diesen Formblättern sind Name, Vorname und Anschrift der vorgeschlagenen Bewerber anzugeben. Zudem müssen die Wahlvorschläge von mindestens 10 Mitgliedern unterschrieben sein, die in dem Wahlbezirk, für den der Vorschlag gilt, wahlberechtigt sind.

Den Wahlvorschlägen sind schriftliche Erklärungen der Bewerber mit ihrer Unterschrift beizufügen, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden und ihnen Umstände, die ihre Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind. Die Wahlvorschläge können nur Berücksichtigung finden, wenn sie bis zum 30.06.2023 beim Versorgungswerk eingegangen sind. Gemäß § 12 der Wahlordnung prüft der Wahlausschuss nach Ablauf dieser Frist die eingegangenen Wahlvorschläge und stellt die Bewerber endgültig auf. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist in der Zweiten Wahlbekanntmachung mitgeteilt.


4. Stimmabgabe - elektronische Wahl (Briefwahl nur auf Antrag)

Die Wahl zur Vertreterversammlung im Jahr 2023 wird erneut auf einem elektronischen Stimmzettel durchgeführt, den alle Wahlberechtigten über die passwortgeschützte Anmeldung im Mitgliederportal aufrufen können. Es ist keine weitere Anmeldung notwendig und alle Schritte sind im Mitgliederportal beschrieben. Falls die Briefwahl anstelle der elektronischen Wahl gewünscht wird, ist hierfür ein Antrag notwendig, der bis zum 31.07.2023 in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein muss. Wird der Antrag auf Durchführung der Briefwahl fristgerecht gestellt, ist die elektronische Wahl ausgeschlossen. Die Wahlberechtigten erhalten spätestens 7 Tage vor Beginn der Wahlfrist (01.10.2023) die für die elektronische Wahl bzw. die für die Briefwahl erforderlichen Stimmunterlagen. Gewählt werden können je Kammerbezirk in NRW bis zu 18 und im Kammerbezirk Thüringen bis zu 6 Bewerber.


5. Wahlergebnis

Als Mitglieder der Vertreterversammlung in dem jeweiligen Wahlbezirk gewählt sind die Bewerber, welche in ihrem Kammerbezirk nach der Stimmverteilung die Plätze 1 bis 9 (NRW) bzw. 1 bis 3 (Thüringen) einnehmen, als Ersatzmitglieder diejenigen, welche die Plätze 10 bis 18 bzw. 4 bis 6 belegen. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt in der Dritten Wahlbekanntmachung. Nach § 18 der Wahlordnung kann die Wahl innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich angefochten werden.

Die aktuelle Wahlordnung finden Sie auf der Internetseite des Versorgungswerks unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen".

WEITERE INFORMATIONEN ZUR WAHL FINDEN SIE IM MITGLIEDERPORTAL