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Das Versorgungswerk der Steuerberater in NRW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar abgegrenzt von den anderen Versorgungssystemen - beruht es auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70 Grundgesetz.
