Startseite
Das Versorgungswerk der Steuerberater in NRW ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als öffentlich-rechtliche
Pflichtversorgungseinrichtung "eigener Art" - klar abgegrenzt von den anderen
Versorgungssystemen - beruht es auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage im Rahmen
der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer gem. Art. 70
Grundgesetz.