Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Versorgungswerks. Es besteht in dieser Wahlperiode aus 30 Mitgliedern, von denen jeweils 9 den drei Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen angehören und 3 Mitglieder der Steuerberaterkammer Thüringen. Nach § 4 der Satzung hat die Vertreterversammlung u.a. folgende Aufgaben:
• Erlass und Änderung der Satzung
• Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
• Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes
• Festsetzung der Beiträge und Bemessung der Leistungen
• Bestellung des Abschlussprüfers, der Steuerberater und zugleich Wirtschaftsprüfer sein muss (§ 37 Abs. 5)
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Kammerbezirk Düsseldorf |
Vorsitzender
1.
stellv. Vorsitzender 2.
stellv. Vorsitzender |
Kammerbezirk Köln |
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Kammerbezirk Westfalen-Lippe |
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Kammerbezirk Thüringen |
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