Informationen zum Arbeitgebermeldeverfahren

SEPA-Lastschriftmandat

Mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren ist gewährleistet, dass die jeweils fälligen Beiträge zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Höhe entrichtet werden. Darüber hinaus trägt das Lastschriftverfahren zur Senkung der Verwaltungskosten bei. Wir würden es daher begrüßen, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Bitte klären bzw. vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitnehmer, ob Sie als Arbeitgeber die Beiträge nach der Befreiung durch die Deutsche Rentenversicherung vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt direkt an uns abführen sollen. Dies kann durch Überweisung oder mittels SEPA-Lastschrifteinzug von Ihrem Konto erfolgen. In letzterem Fall benötigen wir von Ihnen auf dem Postweg ein unterschriebenes SEPA-Mandat im Original. 

Liegt uns von Ihnen bereits eine generelles SEPA-Mandat vor, reicht in der Beitragserhebungsmeldung die Angabe der Zahlart „Arbeitgeberlastschrifteinzug". Sofern Sie als Art der Beitragszahlung in der Beitragserhebungsmeldung „Firmenzahler" gewählt haben, werden wir keinesfalls diese Beiträge von Ihrem Konto einziehen. Sie  müssen in diesem Fall die Rentenversicherungsbeiträge für die betroffenen Beschäftigten an das Versorgungswerk überweisen.

Den Vordruck SEPA Lastschriftmandat (F-2140-050) finden Sie hier.

Haben Sie uns zum Einzug von Beitragszahlungen ermächtigt, werden wir den Beitrag zum Fälligkeitszeitpunkt am 28. des jeweiligen Beitragsmonats einziehen, d.h. z.B. am 28.01. den Beitrag für Januar. 


Gläubiger-Identifikationsnummer des Versorgungswerks 

DE85NRW00000012795